Kirche im Nationalsozialismus


Am 20. Juli 1933 wird in Rom das Reichskonkordat zwischen Papst Pius XI. (1857-1939) und dem Deutschen Reich unterzeichnet und mit seiner Ratifizierung am 10. September rechtskräftig. Das internationale Abkommen trägt bereits die Handschrift von Kardinal und Staatssekretär Eugenio Pacelli, dem späteren Papst Pius XII.

Der Vatikan, der insbesondere die antikommunistische Haltung des NS-Staates gutheißt, erhofft sich vom Reichskonkordat den Schutz der katholischen Kirche vor der Gleichschaltung: Die Freiheit des Bekenntnisses und dessen öffentliche Ausübung wird garantiert, das Eigentum der Kirche und die katholischen Bekenntnisschulen sollen unangetastet bleiben. Im Gegenzug verpflichten sich alle katholischen Geistlichen, auf eine Mitgliedschaft oder Tätigkeit in politischen Parteien zu verzichten.





------------------------------DER NEUNTE TAG


Mit anderen Worten: Sämtliche kirchliche Organisationen beschränken sich auf religiöse, kulturelle und karitative Aufgaben. Artikel 16 verpflichtet jeden Bischof bei Neuantritt zu folgendem Eid: "Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich und dem Lande... Treue. Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen." Für das deutsche Episkopat ist das Reichskonkordat das Signal, den Widerstand gegen Hitler aufzugeben und zu einer kooperativen Haltung überzugehen. Bereits 1933 wird deutlich, dass der nationalsozialistische Staat entscheidende Punkte des Konkordats verletzt. Selbst Proteste wie die Enzyklika "Mit brennender Sorge" (1937) können eine zunehmende Verfolgung der katholischen Kirche nicht aufhalten.

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