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Kirche im Nationalsozialismus
Am 20. Juli 1933 wird
in Rom das Reichskonkordat zwischen Papst Pius XI. (1857-1939)
und dem Deutschen Reich unterzeichnet und mit seiner Ratifizierung
am 10. September rechtskräftig. Das internationale Abkommen
trägt bereits die Handschrift von Kardinal und Staatssekretär
Eugenio Pacelli, dem späteren Papst Pius XII.
Der Vatikan, der insbesondere die antikommunistische
Haltung des NS-Staates gutheißt, erhofft sich vom Reichskonkordat
den Schutz der katholischen Kirche vor der Gleichschaltung:
Die Freiheit des Bekenntnisses und dessen öffentliche Ausübung
wird garantiert, das Eigentum der Kirche und die katholischen
Bekenntnisschulen sollen unangetastet bleiben. Im Gegenzug verpflichten
sich alle katholischen Geistlichen, auf eine Mitgliedschaft
oder Tätigkeit in politischen Parteien zu verzichten.
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------------------------------DER
NEUNTE TAG
Mit anderen Worten: Sämtliche kirchliche Organisationen
beschränken sich auf religiöse, kulturelle und karitative
Aufgaben. Artikel 16 verpflichtet jeden Bischof bei Neuantritt
zu folgendem Eid: "Vor Gott und auf die heiligen Evangelien
schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt,
dem Deutschen Reich und dem Lande... Treue. Ich schwöre
und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung
zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen." Für
das deutsche Episkopat ist das Reichskonkordat das Signal, den
Widerstand gegen Hitler aufzugeben und zu einer kooperativen
Haltung überzugehen. Bereits 1933 wird deutlich, dass der
nationalsozialistische Staat entscheidende Punkte des Konkordats
verletzt. Selbst Proteste wie die Enzyklika "Mit
brennender Sorge" (1937) können eine zunehmende
Verfolgung der katholischen Kirche nicht aufhalten.
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